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Tarifvertrag über die Gewährung einer Einmalzahlung an Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
(TVA-Einmalzahlung Forst)
Vom 17. Dezember 2008
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst) fallen.
(1) Die unter § 1 fallenden Auszubildenden erhalten mit den Bezügen für März 2009 folgende Einmalzahlungen:
- a)
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Tarifgebiet West
Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2008
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100 Euro
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Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2007
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230 Euro
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Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2006
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250 Euro
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- b)
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Tarifgebiet Ost
Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2008
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330 Euro
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Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2007
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730 Euro
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Auszubildende des Ausbildungsjahrganges 2006
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790 Euro
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(2) 1Voraussetzung für den Anspruch auf die Einmalzahlung ist, dass
- a)
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der Auszubildende am 1. Januar 2009 in einem Ausbildungsverhältnis zu dem selben Arbeitgeber steht, bei dem er die Ausbildung begonnen hat und
- b)
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ein Anspruch auf Ausbildungsentgelt oder Krankenbezüge des/der Auszubildenden für mindestens einen Tag im Zahlungsmonat besteht.
2Die Einmalzahlung wird auch gezahlt, wenn eine Auszubildende wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes für den Zahlungsmonat kein Ausbildungsentgelt erhalten hat.
(3) Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Berlin, den 17. Dezember 2008