Inhalt

TVA-Einmalzahlung Forst
Text gilt ab: 01.01.2009
Fassung: 17.12.2008
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst) fallen.