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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659) Vom 14. September 2021/5. Oktober 2021 (Art. 1–3)
Art. 1 Gegenstand des Staatsvertrages
Art. 2 Planfeststellung
Art. 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 13.12.2021
Fassung: 05.10.2021
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Art. 1
Gegenstand des Staatsvertrages
Gegenstand des Staatsvertrages ist die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke einschließlich der erforderlichen Streckenanpassung.