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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659)
Vom 14. September 2021/5. Oktober 2021
Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke im Zuge der BAB A 7 (von Str.-km 585,585 bis Str.-km 588,659) vom 5. Oktober 2021 (GVBl. 2022 S. 2, BayRS 01-6-12-B)
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 10.12.2021 (GVBl. 2022 S. 2);
Hessen: G v. 22.2.2022 (GVBl. S. 123).
Art. 1
Gegenstand des Staatsvertrages
Gegenstand des Staatsvertrages ist die Planfeststellung für den Neubau der Grenzwaldbrücke einschließlich der erforderlichen Streckenanpassung.
1. Die Regierung von Unterfranken wird nach Art. 3 Abs. 2 Satz 4, Art. 94 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie nach § 3 Abs. 2 Satz 4 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes für das gesamte Vorhaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bestimmt.
2. 1Die Regierung von Unterfranken führt das Verfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des BayVwVfG und der einschlägigen bayerischen Landesgesetze durch und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. 2Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erhält eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses.
3. Sind Planänderungen für den Neubau der Grenzwaldbrücke nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses und vor Fertigstellung des Vorhabens erforderlich, gelten die in Nr. 1 und 2 getroffenen Regelungen.
Art. 3
Schlussbestimmungen
Dieser Staatsvertrag tritt auf Seiten des Freistaates Bayern mit Ratifikation in Kraft, auf Seiten des Landes Hessen mit Inkrafttreten des Begleitgesetzes.
Für das Land Hessen
Wiesbaden, 14.09.2021
Tarek Al-Wazir
Der Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Für den Freistaat Bayern
München, 05.10.2021
Kerstin Schreyer
Die Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr