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Text gilt ab: 01.06.1979
Fassung: 07.05.1979
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte
Vom 7./23. Mai 1979[1]

Vollzitat nach RedR: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 01-1-10-I) veröffentlichten bereinigten Fassung
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Innenministerium,
und
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten
durch den Staatsminister des Innern,
schließen folgendes Verwaltungsabkommen:

[1] Das Abkommen wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 18.6.1979 (BayRS II S. 288).