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Text gilt ab: 01.05.2021
Fassung: 02.02.2021
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Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) über die Planfeststellungen für die L 2310 neu / St 2315 Verlegung bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke im Zuge der Landesstraße L 2310 neu auf baden-württembergischer und der Staatsstraße St 2315 auf bayerischer Seite (Landesstraße 2310 neu / VNK 6221 004 neu NNK 6621 005 neu Station 0+000 bis 0+156, St 2315 / Abschnitt 100 / Station 0,0 bis 1,0) und für den Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim im Zuge der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der L 2310 auf baden-württembergischer Seite (ASB-Nr. 6223 910/521) (MSP 32 / Abschnitt 100 / Station 152 bis Station 0 (Netzknoten 6223039 (Landesgrenze)), Landesstraße L 2310 von Station 0 bis Station 320)
Vom 2. Februar 2021[1]

Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) über die Planfeststellungen für die L 2310 neu / St 2315 Verlegung bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke im Zuge der Landesstraße L 2310 neu auf baden-württembergischer und der Staatsstraße St 2315 auf bayerischer Seite (Landesstraße 2310 neu / VNK 6221 004 neu NNK 6621 005 neu Station 0+000 bis 0+156, St 2315 / Abschnitt 100 / Station 0,0 bis 1,0) und für den Ersatzneubau der Brücke über den Main bei Wertheim – Kreuzwertheim im Zuge der Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer und der L 2310 auf baden-württembergischer Seite (ASB-Nr. 6223 910/521) (MSP 32 / Abschnitt 100 / Station 152 bis Station 0 (Netzknoten 6223039 (Landesgrenze)), Landesstraße L 2310 von Station 0 bis Station 320) vom 10. Februar 2021 (GVBl. S. 200, 289, BayRS 01-1-22-B)
Vorbemerkung
Mit der Maßnahme L 2310 neu/St 2315 Verlegung bei Collenberg (Ortsteil Kirschfurt) mit Neubau einer Mainbrücke werden die Ortsdurchfahrten von Kirschfurt und des südlichen historischen Ortskerns von Freudenberg nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet. Die Ortsumfahrung beginnt westlich von Freudenberg mit einem Kreisverkehr an der L 2310 neu und quert die Bundeswasserstraße bei Main-km 131,615 mit einer Brücke. Die Grenze zwischen den Bundesländern verläuft in der Mitte des Mains. Die Ortsumfahrung schließt nördlich des Collenberger Ortsteils Kirschfurt mit einem Kreisverkehr an die St 2315 an.
Die L 2310 und die St 2315 sollen von der bestehenden Einmündung in die L 2310 in Freudenberg bis zum Kreisverkehrsplatz am Bauende nördlich von Kirschfurt mit Verkehrsfreigabe zu Ortsstraßen abgestuft werden. Das beinhaltetet auch den Baulastübergang der Brücke L 2310/St 2315 über den Main bei Freudenberg (BW 6221 642). Der bisherige Baulastträger ist verpflichtet, dafür einzustehen, dass die abzustufende Straße so ausgebaut ist, dass sie den Anforderungen der zukünftigen Straßenklasse genügt. Der Neubau erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme von Baden-Württemberg und Bayern.
Die Mainbrücke Wertheim-Kreuzwertheim (ASB-Nrn. 6223521/6223910) kreuzt die Bundeswasserstraße Main zwischen dem Markt Kreuzwertheim und der Stadt Wertheim bei Main-km 157,370. Sie überführt die Kreisstraße MSP 32 auf bayerischer- und die (derzeitige) Landesstraße L 2310 auf baden-württembergischer Seite.
Das Bestandsbauwerk war auf bayerischer Seite bis zur Abstufung zur Kreisstraße MSP 32, die mit der Verkehrsfreigabe der St 2315 OU Kreuzwertheim im Jahr 2005 wirksam wurde, Teil der St 2440. Der Abschnitt in Baden-Württemberg ist Teil der Landesstraße L 2310. Im Zuge der Planfeststellung soll sie ebenfalls zu einer Kreisstraße des Main-Tauber-Kreises abgestuft werden. Der bisherige Baulastträger ist verpflichtet, dafür einzustehen, dass die abzustufende Straße so ausgebaut ist, dass sie den Anforderungen der zukünftigen Straßenklasse genügt. Trotz der bereits im Jahr 2005 erfolgten Abstufung der St 2440 zur Kreisstraße MSP 32 sieht sich der Freistaat Bayern in der Pflicht, seinen Aufgaben als bisheriger Straßenbaulastträger noch nachzukommen, da die Mainbrücke Wertheim-Kreuzwertheim insbesondere hinsichtlich ihrer Sicherheit gegen den außergewöhnlichen Lastfall Schiffsanprall so große Defizite aufweist, dass ein Ersatzneubau erforderlich wird.
Der Ersatzneubau erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme von Baden-Württemberg und Bayern unter Kostenbeteiligung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die sich nach § 41 Abs. 5, 5a und 6 des Bundeswasserstraßengesetzes beteiligt, der Stadt Wertheim und des Marktes Kreuzwertheim, welche die Straßenbeleuchtung bezahlen.
Zur Regelung der für die Verlegung der L 2310/St 2315 bei Collenberg mit Neubau einer Mainbrücke und den Ersatzneubau der Mainbrücke Wertheim-Kreuzwertheim erforderlichen Planfeststellungsverfahren schließen das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern nachfolgenden Staatsvertrag.

[1] Zur Ratifizierung und zum Inkrafttreten am 1.5.2021 siehe in:
Baden-Württemberg: G v. 5.3.2021 (GBl. S. 266), Bek. v. 6.5.2021 (GBl. S. 427);
Bayern: Bek. v. 1.4.2021 (GVBl. S. 200), Bek. v. 5.5.2021 (GVBl. S. 289).