Inhalt
Artikel 8
Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
- 1.
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der Akkreditierungsrat,
- 2.
-
der Vorstand,
- 3.
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der Stiftungsrat.
(2) Die Organe müssen bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechtsspezifischen Auswirkungen beachten (Gender Mainstreaming).