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GlüStV 2021
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 29.10.2020
§ 8c
Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
1Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind für die nach § 8 Absatz 3 Verpflichteten kostenpflichtig. 2Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.