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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenStaatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) Vom 29. Oktober 2020 (§§ 1–35)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8d)
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Aufgaben des Staates (§§ 9–11)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential (§§ 12–18)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Gewerbliche Spielvermittlung (§ 19)
  • Bereich reduzierenFünfter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 20–22c)
  • § 20 Spielbanken
  • § 21 Sportwetten
  • § 21a Wettvermittlungsstellen
  • § 22 Lotterien mit planmäßigem Jackpot; Sofortlotterien
  • § 22a Virtuelle Automatenspiele
  • § 22b Online-Poker
  • § 22c Online-Casinospiele
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Datenschutz (§ 23)
  • Bereich erweiternSiebter Abschnitt Spielhallen (§§ 24–26)
  • Bereich erweiternAchter Abschnitt Pferdewetten (§ 27)
  • Bereich erweiternNeunter Abschnitt Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (§§ 27a–27p)
  • Bereich erweiternZehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen; Inkrafttreten und Kündigung (§§ 28–35)
  • [Schlussformel]

Inhalt

GlüStV 2021
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 29.10.2020
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§ 20
Spielbanken
Zur Erreichung der Ziele des § 1 ist die Anzahl der Spielbanken in den Ländern zu begrenzen.
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