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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen im Zuge der BAB A 45 (von Str.-km 253,200 bis Str.-km 254,100) Vom 19. Mai 2020 (Art. 1–3)
Artikel 1 Gegenstand des Staatsvertrags
Artikel 2 Planfeststellung
Artikel 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 23.12.2020
Fassung: 19.05.2020
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Artikel 1
Gegenstand des Staatsvertrags
1.
Gegenstand des Staatsvertrags ist die Planfeststellung für den Neubau der Mainbrücke Mainflingen einschließlich der erforderlichen Streckenanpassung.
2.
Regelungen über den Bauwerksentwurf, die Ausführungsplanung, den Grund erwerb, die Baudurchführung und die Kosten bleiben zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern abzuschließenden Verwaltungsabkommen vorbehalten.