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MiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 29.04.1998
1
Betroffener Personenkreis
Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe im Sinne dieses Unterabschnitts sind
1.
Steuerberater,
2.
Steuerbevollmächtigte,
3.
Berufsausübungsgesellschaften nach den §§ 49, 50 StBerG,
4.
Wirtschaftsprüfer,
5.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
6.
vereidigte Buchprüfer,
7.
Buchprüfungsgesellschaften.