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Inhaltsverzeichnis
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Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) Vom 30. Oktober 2009–30. November 2009 (§§ 1–12)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Präambel
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Abschnitt I Der IT-Planungsrat (§ 1)
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Abschnitt II Gemeinsame Standards und Sicherheitsanforderungen, Informationsaustausch (§§ 2–4)
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Abschnitt III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats (§§ 5–10)
§ 5 Errichtung und Aufgaben
§ 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
§ 7 Organe
§ 8 Aufsicht
§ 9 Finanzierung
§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens
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Abschnitt IV Schlussbestimmungen (§§ 11–12)
[Schlussformel]
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Anhang „Gemeinsames Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund-Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 30.10.2009
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Abschnitt III Gemeinsame Einrichtung zur Unterstützung des IT-Planungsrats
§ 5 Errichtung und Aufgaben
§ 6 Trägerschaft, Dienstherrnfähigkeit, anwendbares Recht
§ 7 Organe
§ 8 Aufsicht
§ 9 Finanzierung
§ 10 Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens