Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2011 Vom 10. März 2011 (§§ 1–4)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einmalzahlung für Beschäftigte
§ 3 Einmalzahlung für Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten
§ 4 Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2011
Fassung: 10.03.2011
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2011
Vom 10. März 2011
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: