Inhalt
§ 5
Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
Die Zuständigkeit der Beschäftigungsbehörden für die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen zur Teilnahme an IT-Workshops, die als solche im Seminarmanagementprogramm der bayerischen Justiz geführt werden, wird dem Leiter der Justizakademie übertragen.