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Verordnung über beamten-, richter-, besoldungs-, reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und über die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Versagung der Aussagegenehmigung für Kommunalbeamte (StMI Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht – ZustV-IM) Vom 2. März 2007 (GVBl. S. 216) BayRS 2030-3-2-1-I (§§ 1–17)
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Erster Teil Zuständigkeitsregelungen für Staatsbeamte im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (§§ 1–15)
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Zweiter Teil Zuständigkeitsdelegation der Entscheidung über die Versagung der Aussagegenehmigung für Kommunalbeamte (§ 16)
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Dritter Teil Schlussbestimmungen (§ 17)
§ 17 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ZustV-IM
Text gilt ab: 01.09.2019
Fassung: 02.03.2007
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§ 17 Inkrafttreten