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ZustV-BM
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 24.07.2019
§ 8
Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten
Die Befugnis zur Entscheidung über die Anerkennung von sonstigen für die Beamtentätigkeit förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG wird den in § 1 genannten Behörden im Rahmen ihrer Ernennungszuständigkeit übertragen.