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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–2)
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Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten (Art. 3–12)
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Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ (Art. 13–18)
Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
Art. 18 Bestätigung
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Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen (Art. 19–23)
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Fünfter Teil Schlussvorschriften (Art. 24–35)
[Schlussformel]
Inhalt
BayWoBindG
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.07.2007
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Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
Art. 18 Bestätigung