[Amtl. Anm.:] Im Fall des Art. 47 Abs. 1 BayEUG: Ethik/Islamischer Unterricht.
[Amtl. Anm.:] In der Jahrgangsstufe 8 ist es möglich, eine Stunde eigenverantwortlich zwischen den Fächern Ökonomische Bildung/Digitale Bildung sowie Mensch, Umwelt, Technik zu verschieben.
[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in Jahrgangsstufe 8 sind ein verpflichtender Teil des Faches Ökonomische Bildung. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Ökonomische Bildung ein.
[Amtl. Anm.:] Die Fachpraktischen Tätigkeiten in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sind ein verpflichtender Teil des Faches Übungsunternehmen. Die Note aus den Fachpraktischen Tätigkeiten fließt als Teilleistung in das Fach Übungsunternehmen ein.
[Amtl. Anm.:] Der Unterricht im Fach Übungsunternehmen muss mindestens zwei Stunden Digitale Bildung enthalten.