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Inhaltsverzeichnis
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Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) Vom 12. Dezember 1995 (GVBl. S. 868) BayRS 2035-2-F (§§ 1–57)
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Erster Teil Wahl des Personalrats (§§ 1–32)
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Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrats und der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 33–45)
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Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats (§§ 33–43)
§ 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
§ 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
§ 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 37 Gleichzeitige Wahl
§ 38 Wahlausschreiben
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 Sitzungsniederschriften
§ 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
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Zweiter Abschnitt Wahl der Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 44–45)
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Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrats und der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 46–52)
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Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrats und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 53)
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Fünfter Teil Teilwiederholungswahlen (§ 54)
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Sechster Teil Wahl der Vertrauensperson der Beamten in Ausbildung und der nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten der Einsatzstufen bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei (§ 55)
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Siebter Teil Schlußvorschriften (§§ 56–57)
[Schlussformel]
Inhalt
WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995
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Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats
§ 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
§ 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
§ 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 37 Gleichzeitige Wahl
§ 38 Wahlausschreiben
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 Sitzungsniederschriften
§ 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses