Inhalt

Text gilt ab: 30.06.1982
Fassung: 30.06.1982
§ 1
Geltungsbereich
(1) Diese Dienstordnung regelt die Rechts- und allgemeinen Dienstverhältnisse
a)
der Angestellten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des mittleren Dienstes (§§ 5 und 7) oder des gehobenen Dienstes (§§ 8 bis 10),
b)
der Angestellten auf Probe oder auf Lebenszeit (§§ 11 bis 24).
(2) Bestandteil dieser Dienstordnung sind
a)
der Stellenplan (Anlage 11),
b)
die Fortbildungsordnung der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen (Anlage 2).

1 [Amtl. Anm.:] Auf einen Abdruck der Anlage wurde verzichtet.