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Text gilt ab: 01.01.2002

1.  

Die Mitglieder des Landesausschusses für Berufsbildung und seiner Unterausschüsse sowie im Vertretungsfalle deren Stellvertreter erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Sitzungen des Landesausschusses und seiner Unterausschüsse für bare Auslagen und Zeitversäumnis
a)
Reisekostenvergütung nach den für bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe A 16 geltenden Vorschriften,
b)
eine Sitzungsvergütung von 20,-- € je Sitzungstag.
Wird nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, dass durch die Teilnahme an der Sitzung Verdienstausfall eingetreten ist oder Aufwendungen für einen Vertreter entstanden sind, so kann bis zur doppelten Höhe der Sitzungsvergütung Ersatz geleistet werden.