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Text gilt ab: 01.07.1997
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792-W

Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 5. Juni 1997, Az. R 4-7931-839

(AllMBl. S. 417)


Bei der Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer (Personen, die nicht Deutsche im Sinn des Art. 116 GG sind) ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: