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Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen im Agrarbereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
vom 24. Oktober 2001, Az. A 4-7111-164
(AllMBl. S. 686)
7803.2-L
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in den Ausbildungsberufen im Agrarbereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
vom 24. Oktober 2001 Az.: A 4-7111-164
Der Berufsbildungsausschuss beim Bayerischen Staatministerium für Landwirtschaft und Forsten hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2001 folgende Grundsätze für die gemäß § 42 Berufsbildungsgesetz durchzuführenden Zwischenprüfungen beschlossen: