Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2019

1. 

die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses und seiner Unterausschüsse sowie im Vertretungsfalle deren Stellvertreter erhalten, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, bei Teilnahme an Ausschusssitzungen, zu denen sie geladen sind, für bare Auslagen und Zeitversäumnis.
a)
Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (BayRKG),
b)
eine Sitzungsvergütung von 50 Euro je Sitzungstag.