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Text gilt ab: 01.08.1966
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Verleihung des Landwirtschaftsbriefes

LMBl. 1966 S. 23


7803.2-L
Verleihung des Landwirtschaftsbriefes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten
vom 2. Juni 1966 Az.: Nr. II S/3 – 2680/376
Eine gediegene Berufsausbildung des bäuerlichen Nachwuchses ist die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges und die wichtigste Voraussetzung für die Erhaltung und Sicherung einer leistungsfähigen heimischen Landwirtschaft; sie ist auch geeignet, das Ansehen des bäuerlichen Berufsstandes zu heben. Diese Ausbildung umfasst die Vermittlung von praktischem Können und fachlichem Wissen in Lehre und Fachschule.
Zur Förderung einer geregelten Berufsausbildung in der Landwirtschaft und als Nachweis der Eignung zur sachgemäßen Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes wird der Landwirtschaftsbrief verliehen.
Hierzu wird folgendes bestimmt: