Inhalt
Die zugelassenen Lernmittel werden jährlich zum 1. September vom Staatsministerium bekannt gegeben. Anträge auf Neuzulassung von Lernmitteln hat die Fachschule jeweils zum 1. Mai eines Jahres für das folgende Schuljahr zu stellen.
Der Einsatz zeitgemäßer elektronischer Lernmittel, insbesondere der Abruf von Fachinformationen über das Internet, ist bestmöglich zu gewährleisten.
Aus dem Kreis der Bediensteten ist einer Person „Betreuung und Einsatz von apparativen Medien und der EDV-Anlage“ als Dienstaufgabe zuzuweisen