Für die Durchführung des fachpraktischen Teils im fachpraktischen Semester ist zu Semesterbeginn eine Vereinbarung nach
Anlage 3 in dreifacher Fertigung abzuschließen, sofern nicht der Studierende selbst Betriebsleiter ist. Eine Ausfertigung erhält der Studierende, eine der Betriebsleiter und eine verbleibt bei der Fachschule.
Bei der Gestaltung der Schultage im fachpraktischen Semester hat die Selbsttätigkeit der Studierenden Vorrang: Übungen in Einzel- oder Gruppenarbeit bei entsprechender Betreuung durch Lehr- und Fachkräfte sollten angestrebt werden. Theoretische Einführungen müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.