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7803.1-L Richtlinien zum Schulbetrieb an den staatlichen Fachschulen für Agrarwirtschaft (FSAgrR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 29. April 2003, Az. A 4-7151-206 (AllMBl. S. 187)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Aufnahme
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts
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Vierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs
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Fünfter Teil Leistungsnachweise, Zwischenzeugnis, Vorrücken und Wiederholen
16.9.7
17.1.1
17.3
18.1
20.1.1
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Sechster Teil Schulabschluss
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Siebter Teil Schulleiter, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz
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Zehnter Teil Ordnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung, Datenschutz
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Elfter Teil Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
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20.1.1
Die Studierenden erhalten zum Abschluss des ersten bzw. des fachpraktischen Semesters ein Zwischenzeugnis nach den
Anlagen 4a
bzw.
4b
.