Inhalt
Versäumen Studierende aus Gründen, die sie zu vertreten haben, im fachpraktischen Semester einen Schultag, so erhalten sie für die nicht erbrachte Leistung die Note ungenügend. Ob Studierende Versäumnisgründe zu vertreten haben, entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit dem Semesterleiter.