Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2004
Fassung: 29.04.2003
18.1
Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
Note 1:
92
100
Punkte
Note 2:
81
91
Punkte
Note 3:
67
80
Punkte
Note 4:
50
66
Punkte
Note 5:
30
49
Punkte
Note 6:
0
29
Punkte.
Zulässig sind nur Noten, die die selbstständige Leistung des Einzelnen bewerten. Ebenso können bei Gemeinschaftsprojekten nur nachprüfbare Einzelleistungen benotet werden (keine Teamnote).