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7803.1-L Richtlinien zum Schulbetrieb an der staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 10. September 2001, Az. A 5-7156.2-240 (AllMBl. S. 406)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Teil Aufnahme
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts
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Vierter Teil Grundsätze des Schulbetriebs
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Fünfter Teil Leistungsnachweise, Jahreszeugnis, Vorrücken und Wiederholen
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Sechster Teil Schulabschluss
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Siebter Teil Fachakademiedirektor, Lehrkräfte, Lehrerkonferenz
34.2.1
34.2.3
34.3
35.1
35.3
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Zehnter Teil Ordnungsmaßnahmen, Aufsicht, Haftung
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Elfter Teil Schlussvorschriften
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 10.09.2001
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35.1
Die Lehrerkonferenz bzw. Teilkonferenz erörtert nach der Hälfte des Schuljahres den Leistungsstand der Studierenden. Studierende, bei denen das Bestehen des Schuljahres fraglich erscheint, sind schriftlich zu unterrichten.