Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 10.09.2001
34.3
Der Drogenkontaktlehrer ist Ansprechpartner für die interministerielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs bei der Geschäftsstelle im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Winzererstraße 9, 80792 München. Der Drogenkontaktlehrer unterstützt den Schulleiter bei der Information und Aufklärung über die Gefahren des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs. In gleicher Weise koordiniert er die Aids-Aufklärung in der Schule.