Inhalt
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Schulbesuchsmeldungen:
Die Erfassung der Studierendendaten erfolgt durch die jeweilige Technikerschulen für Agrarwirtschaft sowie für Waldwirtschaft im Zentralrechner des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (BALIS 06.01.02, Aufruf der Arbeitsanleitung unter BALIS 11.2).
Die Erfassung der Daten muss für das erste und zweite Schuljahr jeweils zum 1. Oktober und 15. April (zweimal pro Schuljahr) erfolgen.
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Schulchronik:
Die Technikerschulen für Agrarwirtschaft sowie für Waldwirtschaft führen eine Schulchronik, in die die wichtigsten örtlichen Ereignisse aufzunehmen sind.