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VwVBayAbwAG
Text gilt ab: 01.04.2016
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7537-U

Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes
– VwVBayAbwAG –

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
vom 17. September 2003, Az. 52c-4505-2002/1

(AllMBl. S. 529)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes – VwVBayAbwAG – vom 17. September 2003 (AllMBl. S. 529), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. März 2016 (AllMBl. S. 1476) geändert worden ist

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, die Verwaltungsvorschrift zum Abwasserabgabengesetz und zum Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (VwVBayAbwAG). Sie gilt für die Festsetzung der Abwasserabgabe aufgrund des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 2. September 2014 (BGBl I S. 1474), und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (BayAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 2003 (GVBl S. 730, BayRS 753-7-UG), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 13 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 458). Für die Festsetzung der Abwasserabgabe, die vor dem 1. Januar 2004 entstanden ist, ist die Bekanntmachung vom 5. Dezember 1997 (AllMBl 1998, S. 197), geändert durch Nr. 2.8 der Bekanntmachung vom 12. April 2002 (AllMBl S. 234) anzuwenden.
Inhaltsübersicht
1.
Allgemeines
1.1
Grundsatz
1.2
Formen der Abwasserabgabe
1.3
Zuständige Behörden
1.4
Abgabenummer
1.5
Vordrucke
1.6
Kosten
1.7
Verzeichnis der Abgabepflichtigen
1.8
Staatliche Zuwendungen
2.
Festsetzung der Abwasserabgabe
2.1
Festsetzung der Abwasserabgabe für Großeinleitungen von Schmutzwasser
2.2
Festsetzung der Abwasserabgabe für die Einleitung von Niederschlagswasser
2.3
Festsetzung der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen von Schmutzwasser
3.
Leistungsausspruch
3.1
Angaben im Bescheid
3.2
Erstattungen
3.3
Fälligkeit
4.
Kassenanordnung
4.1
Anzuwendende Bestimmungen
4.2
Buchungsangaben
4.3
Haushaltsüberwachungsliste
4.4
Abstimmung der Haushaltsüberwachungsliste mit der Kasse
Anhang
Verzeichnis der Abgabepflichtigen
Antrag auf Berücksichtigung von Nachklärteichen
Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung
Erklärung über die Einhaltung niedrigerer Werte
Nachweis der Einhaltung von niedriger erklärten Werten
Erklärung nach § 6 AbwAG, Art. 10 BayAbwAG
Abgabeerklärung für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser
Abgabeerklärung für die an Stelle der Kleineinleiter zu zahlende Abgabe
Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG
Verrechnung nach § 10 Abs. 4 AbwAG
Verrechnung nach Art. 9 Abs. 1 BayAbwAG
Muster für ein Schreiben an den Abgabepflichtigen im Fall einer Verrechnung nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG oder Art. 9 Abs. 1 BayAbwAG
Anhörung
Berechnung der Abwasserabgabe für Großeinleiter
Abgabenummer
Muster für einen Abgabebescheid in Fällen des § 6 AbwAG, Art. 10 BayAbwAG
Muster für einen Vorauszahlungsbescheid
Die Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung in ein Gewässer aus öffentlichen Abwasseranlagen
Die Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung in ein Gewässer aus Abwasseranlagen von Industrie und Gewerbe