Inhalt
Antrag auf Gewährung der Zuwendung im Sinne der Nr. 1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) ist der Antrag gemäß Nr. 4.1. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht rechtsverbindlich beim Veranstalter angemeldet sein.