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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug des Fundrechts
1. Vermutung des Verlustes
2. Zuständigkeit der Polizei
3. Funde auf Bundesautobahnen
4. Anordnung der Ablieferung der Fundsache
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5. Verwahrung der Fundsachen
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6. Mitteilungen an andere Behörden und Bekanntmachungen
7. Herausgabe der Fundsache
8. Erwerb der Fundsache oder des Funderlöses durch die Gemeinde
9. Fund durch staatliche Bedienstete
10. Fund in gemeindefreiem Gebiet
11. Verwaltungsgemeinschaften
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12. Aufhebung von Vorschriften
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2002
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10.
Fund in gemeindefreiem Gebiet
Ist die Sache in einem gemeindefreien Gebiet gefunden worden, so nimmt das Landratsamt die Aufgaben der Gemeinde des Fundortes im Sinne der FundV wahr (Art. 10a Abs. 3 GO, Art. 56 Abs. 2 LStVG).