Inhalt
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 20. November 1997 (AllMBl S. 835), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. August 2002 (AllMBl S. 624), außer Kraft.
Verfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung anhängig geworden sind, werden nach Nr. 1.1 dieser Bekanntmachung abgewickelt. Bei Bezugnahmen auf das Gerichtskostengesetz, das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind die jeweiligen Übergangsvorschriften zu beachten.