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Inhaltsverzeichnis
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Mitwirkung der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände in Rechtsetzungs- und Verwaltungsverfahren
1. Anerkannte Verbände
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2. Verfahren, an denen die Verbände mitwirken
3. Rechtsnatur der Mitwirkung
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4. Unterrichtung der Verbände
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5. Einsicht in Sachverständigengutachten
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6. Äußerung der Verbände
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7. Einschränkung des Mitwirkungsrechts
8. Mitwirkung bei Planungen
9. Mitwirkung in Raumordnungsverfahren
10. Unterrichtung sonstiger Verbände
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11. Mitwirkung bei Verfahren der Bezirke, Landkreise und Gemeinden und bei der Landschaftsplanung der Gemeinden
12. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Liste der anerkannten Verbände und ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich (Stand: 14. Juni 1989) (4) Nunmehr: Stand 3. April 2000
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.1989
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Ministerialdirektor
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EAPl 173
GAPl 8608
AllMBl 1989 S. 604