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Text gilt ab: 05.08.1968

I.

Werden von einer Katastrophe zahlreiche Leute betroffen, sei es, dass sie verletzt oder getötet sind, sei es, dass sie lediglich evakuiert werden müssen, ist es notwendig, alle Betroffenen nach einem einheitlichen Verfahren zu registrieren. Um eine rasche Unterrichtung ihrer Angehörigen und der Öffentlichkeit sicherzustellen, kann es ferner erforderlich werden, eine Auskunftsstelle einzurichten.
Das Deutsche Rote Kreuz hat Registriervordrucke erstellt, die es ermöglichen, im Durchschreibeverfahren eine Ausfertigung der Registrierblätter an diese Auskunftsstelle abzuzweigen.
Es handelt sich um folgende Formulare:1)
1.
Anhängekarte für Verletzte und Kranke,
2.
Begleitkarte,
3.
Lagerausweiskarte,
4.
DRK-Schnellbenachrichtigungskarte (nur zur Unterrichtung der Angehörigen).

1) [Amtl. Anm.:] Bei jedem BRK-Kreisverband befinden sich außerdem die vom DRK-Suchdienst für Nachforschungs- und Familienzusammenführungszwecke entwickelten Vordrucke.