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Text gilt ab: 05.08.1968
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2154-I

Katastrophenschutz; hier: Einheitliche Registrierung der von einer Katastrophe Betroffenen und gemeinsame Auskunftsstelle der freiwilligen Hilfsorganisationen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 26. Juli 1968, Az. ID3-3041/8 b 6

(AllMBl. S. 316)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz; hier: Einheitliche Registrierung der von einer Katastrophe Betroffenen und gemeinsame Auskunftsstelle der freiwilligen Hilfsorganisationen vom 26. Juli 1968 (AllMBl. S. 316)

An
die Regierungen,
die Kreisverwaltungsbehörden,
nachrichtlich an
das Präsidium der Bayerischen Landpolizei,
das Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei,
das Landesamt für die Bayerische Bereitschaftspolizei,
das Bayerische Landeskriminalamt,
das Bayerische Landesamt für Feuerschutz,
die Gemeinden