Inhalt
4 Kostenträger
4.1
Ausbildungskosten
Die Ernennungsbehörde trägt die Kosten, die anfallen
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durch die Zuweisung der Anwärter zu Ausbildungsstellen,
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durch die Entsendung der Anwärter zu Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, die von der obersten Ausbildungsbehörde angeordnet oder anerkannt sind,
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für Ausbildungsreisen während der Zugehörigkeit zu einer Ausbildungsstelle, wenn sie nur der Ausbildung der Anwärter dienen, sowie
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die Kosten der Lehrgänge und Lehrbriefe.
4.2
Sonstige Kosten
Die Ausbildungsstellen übernehmen Reisekosten, die während der Tätigkeit an einer Ausbildungsstelle zur Erledigung von Dienstaufgaben anfallen.