Inhalt

APrA/gtD
Text gilt ab: 01.01.1994

3 Ausbildungsnachweise

3.1  Ausbildungsakt

Der Ausbildungsakt begleitet die Anwärter auf ihrem Weg durch die Ausbildungsstellen. Der Ausbildungsakt enthält den Personalbogen für Beamte in der bei der Ernennungsbehörde üblichen Form, den persönlichen Ausbildungsplan einschließlich der amtsinternen Ausbildungspläne, Beschäftigungsberichte, die Lehrgangsbestätigungen, das Abwesenheitsverzeichnis und alle Schreiben im Zusammenhang mit der Ausbildung.

3.1.1  Beschäftigungsbericht

Die Beschäftigungsberichte (Anlage 4) sind von den Anwärtern in zweifacher Fertigung selbst zu führen und etwa monatlich ‑ abgestimmt auf einzelne amtsinterne Ausbildungsabschnitte ‑ den Ausbildungsleitern zur Bestätigung vorzulegen.
In der Bestätigung ist durch eine Bemerkung zu bewerten, inwieweit die Anwärter das Ausbildungsziel erreicht haben. Die Beschäftigungsberichte sind zum Ausbildungsakt zu nehmen. Eine Fertigung erhalten die Anwärter.

3.1.2  Abwesenheitsverzeichnis

In dieses Verzeichnis (Anlage 5) trägt das Ausbildungsamt den zustehenden Jahresurlaub ein. Jede Ausbildungsstelle vermerkt den eingebrachten Jahresurlaub, Urlaub aus anderen Anlässen. Dienstbefreiungen und Krankheitstage.

3.2  Zusammenfassender Ausbildungsbericht

Für die Zulassung zur Staatsprüfung legt das Ausbildungsamt auf dem Dienstweg einen zusammenfassenden Ausbildungsbericht (Anlage 6.1) vor. Grundlage sind der persönliche Ausbildungsplan und die einzelnen Beschäftigungsberichte.
Der zusammenfassende Ausbildungsbericht muss erkennen lassen, inwieweit die Anwärter die Ausbildungsinhalte des Prüfstoffverzeichnisses sich angeeignet und die Praxisabschnitte mit Erfolg absolviert haben. Er ist Grundlage für die Zulassung zur Staatsprüfung.