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Text gilt ab: 01.03.2007
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Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; Halterpflichten nach § 31 Abs. 2 StVZO, Überprüfung der Eignung von Fahrern

AllMBl. 2002 S. 963


2003.2-I
Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
Halterpflichten nach § 31 Abs. 2 StVZO,
Überprüfen der Eignung von Fahrern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 5. November 2002 Az.: IZ1-0310.0177-1,
geändert durch Bekanntmachung vom 4. Januar 2007 (AllMBl S. 95)
Nach § 31 Abs. 2 StVZO muss der Dienstherr/Arbeitgeber als Halter eines Fahrzeugs die Eignung eines Beschäftigten zum selbstständigen Führen eines Kraftfahrzeugs überprüfen. Dabei ist wie folgt zu verfahren: