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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung; Halterpflichten nach § 31 Abs. 2 StVZO, Überprüfung der Eignung von Fahrern
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1. Feststellung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vor der Einstellung von Berufskraftfahrern
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2. Überwachung von Berufskraftfahrern durch die Dienstbehörden
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3. Überwachung von sog. Selbstfahrern (Personen, die neben anderen Aufgaben auch mit dem Führen von Dienstkraftfahrzeugen betraut sind)
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5.
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7.
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2007
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5.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Führer von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei.