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Text gilt ab: 01.08.2015

5. Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum

Zur Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums sowie des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt (vgl. Nr. 3). Die Studierenden legen grundsätzlich ihre Meldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum mit Beginn zum Schulhalbjahr dem jeweiligen Praktikumsamt bis spätestens 1. Dezember, für den Praktikumsbeginn zum Schuljahresanfang bis spätestens 1. Juni vor. Die Meldung für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum im jeweils kommenden Schuljahr soll dem jeweiligen Praktikumsamt bis spätestens 15. April vorliegen.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule; Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.