Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
2175.5-G Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 7. Januar 2015, Az. 43b-G8300-2014/195-5 (AllMBl. S. 56)
Bereich erweitern
I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs
Bereich erweitern
II. Verfahren
III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 04.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 07.01.2015
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
III.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.