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Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. September 2014, Az. II.1-5S4630-6a.108 925
(KWMBl. S. 207)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes vom 23. September 2014 (KWMBl. S. 207)
Zwischen Schule, Ermittlungsbehörden und Justiz ergeben sich gelegentlich Berührungspunkte; die beteiligten Behörden sollen dabei aufgeschlossen für Aufgaben und Belange der jeweils anderen Bereiche zusammenwirken. Für die Schule ist hierbei auf Grund der bestehenden Vorschriften folgendes zu beachten: