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2030.3-K Dienstordnung für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Bayern (Lehrerdienstordnung – LDO) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 5. Juli 2014, Az. II.5-5 P 4011.1-6b.52 562 (KWMBl. S. 112) (§§ 1–41)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Allgemeines (§ 1)
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II. Abschnitt Die Lehrkraft (§§ 2–23)
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1. Teil Die Lehrkraft im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen (§§ 2–8)
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2. Teil Allgemeine Bestimmungen (§§ 9a–19)
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3. Teil Die Lehrkraft im Kollegium (§§ 20–23)
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III. Abschnitt Die Schulleitung (§§ 24–28)
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IV. Abschnitt Schulverwaltung (§§ 29–36)
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V. Abschnitt Schulaufsicht (§§ 37–39)
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VI. Abschnitt Schlussvorschriften (§§ 40–41)
[Schlussformel]
Inhalt
LDO
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 05.07.2014
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II. Abschnitt Die Lehrkraft
1. Teil Die Lehrkraft im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen (§§ 2–8)
2. Teil Allgemeine Bestimmungen (§§ 9a–19)
3. Teil Die Lehrkraft im Kollegium (§§ 20–23)