Inhalt

Text gilt ab: 14.12.2013

2. Verfahrenszweck

2.1 

Das Programmsystem VIVA-PSV unterstützt die Vorbereitung und den Vollzug von Einzelfallentscheidungen in der Personalverwaltung und Personalwirtschaft sowie in der Stellen- und Mittelverwaltung. Daneben dient es dem Erstellen statistischer Auswertungen für besondere Informationsaufgaben, insbesondere als Grundlage für Maßnahmen der Personalplanung und Personalsteuerung.

2.2 

VIVA-PSV soll als organisatorisches Hilfsmittel die Mitarbeiter in der Personal- und Stellenverwaltung entlastend unterstützen. Das Programmsystem wird nicht für Zwecke der Überwachung und Kontrolle des Personals verwendet.