Inhalt

Text gilt ab: 14.12.2013

7. Weiterentwicklung des Verfahrens

7.1 

Die Hauptpersonalvertretungen werden bei Verfahrensneuentwicklungen und erheblichen Verfahrensweiterentwicklungen sowie geplanten neuen Auswertungen und Datenübermittlungen rechtzeitig, spätestens bei Vorlage des Pflichtenheftes oder eines Fachfeinkonzepts beteiligt. Die Dienstvereinbarung ist gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

7.2 

Um die Beteiligungsrechte der Hauptpersonalvertretungen sicherzustellen, werden die Vorsitzenden dieser Gremien über Anträge des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf Änderungen des Programmsystems VIVA-PSV zeitgleich mit deren Übersendung an die zuständige Leitstelle im Staatsministerium der Finanzen bzw. dem Landesamt für Finanzen unterrichtet.